Hallo allerseits!
Wir wollten zu Hause mal etwas unseren Balkon verschönern.
Leider ist uns bei unserem Plan der Vermieter aufs Dach gestiegen und hat auf die Klausel verwiesen, dass wir die Wohnung so zu hinterlassen haben wie wir sie bezogen, im Falle eines Auszugs .. Wir wohnen dort seit 15 Jahren und haben nicht die Absicht, demnächst auszuziehen! Da kann man doch ein bisschen Entgegenkommen erwarten, oder?
Nun überlegen wir, anstatt den alten Belag rauszureißen, einen neuen drüber zu verlegen, den man ZUR NOT auch wieder abnehmen könnte... Geht das? Oder ist dann der Alte Belag zerstört?
LG